Business-and-future

AGB

Teilnahme und Geschäftsbedingungen der Firma Business & Future, Armin Haag, AM Gänsberg 3, 77933 Lahr

1. Anmeldung / Anerkennung  
1.1. Die Anmeldung zur Beteiligung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter
erfolgen, womit der Anmelder, der Fa. Business & Future, Armin Haag, (Veranstalter) als seinen Vertragspartner anerkennt. Im Falle der elektronischen
Übermittlung der Anmeldung (Internet-Anmeldeformular) ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig.  
1.2. Die Anmeldung ist erst mit Zusendung der Standbestätigung durch die Fa. Business & Future, bindend. Die Standbestätigung erfolgt in Form der
1. Teilzahlungsrechnung bzw. bei kurzfristigen Anmeldungen in Form der Gesamtrechnung. Eine gesonderte Standbestätigung geht Ihnen nicht zu.  
1.3. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien der Fa.  Business & Future, und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an.    

2. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter  
Fa.  Business & Future, Am Gänsberg 3, 77933 Lahr.    

3. Zulassung  
3.1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) seitens der Fa.  Business & Future, zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.  
3.2. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.  
3.3. Die Fa. Business & Future, kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.    

4. Namensveröffentlichungen  
4.1. Mit Einsendung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders, sowie gegebenenfalls weitere Daten und  Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium.  
4.2. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder Email gewahrt.   

5. Standaufbau  
5.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlagen definierte Ausstellungsfläche.  
5.2. Aus organisatorischen Gründen können Stände von der Ausstellungsleitung auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.  
5.3. Mit dem Aufbau muss bis spätestens 6 Stunden vor Beginn der Ausstellung begonnen werden, andernfalls steht der Stand zur freien Verfügung der Ausstellungsleitung. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Standmiete bleibt bestehen.  
5.4. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mit Rück- und Seitenwänden auszustatten. Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekannt gemacht werden und von ihr genehmigt werden.
5.5. Jede Ausgabe von Kostproben bedarf der Genehmigung der Ausstellungsleitung. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden.    
5.6. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller und Besucher ist es untersagt, den Abbau (Abtransport von Messegut und Abbau von Ständen) vor Beendigung der Messe vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro zzgl. MwSt auferlegt.
5.7. Für geliehenes Material ist ein externer Anbieter zuständig, welcher eine Kaution für gemietetes Material erhebt.
5.8. Die Stromabrechnung (Starkstrom) erfolgt pro angefangener Stunde, und wird in Höhe mit 0,25€/Std. berechnet.

6.0 Zahlungsbedingungen
6.01. Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (sofort nach Buchung der Standfläche) stellt die Fa. Business & Future 50% der Standmiete in Rechnung.
6.02. Für Frühbucher wird ein Frühbucher-Rabatt von 5% auf die erste Abschlagsrechnung gewährleistet. Ab einer Mindeststandgröße von 9m². Frühbucher-Rabatt bis 6 Monate vor Messebeginn möglich.
6.03. Die erste Abschlagsrechnung ist innerhalb 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig.
6.04. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden.
6.05. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden.
6.06. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


6.1 Zahlungsbedingungen Motoren & Power
6.1.1. Mit der Zusendung der Standanmeldung stellt die Fa. Business & Future die Standmiete in Rechnung.
6.1.2. Ab einem Gesamt-Netto-Betrag der Standmiete in Höhe von 500€ stellt die Fa. Business & Future die erste Teilrechnung (in Höhe von 50% des Gesamt-Rechnungsbetrages) aus. Die erste Abschlagsrechnung ist innerhalb 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% des Rechnungsbetrages sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig.
6.1.3. Für Frühbucher wird ein Frühbucher-Rabatt von 5%, unabhängig der Standgröße, gewährleistet. Frühbucher-Rabatt bis 6 Monate vor Messebeginn möglich.
6.1.4. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden.
6.1.5. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden.
6.1.6. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


7. Rücktritt, Nichtteilnahme, fehlender Zahlungseingang  
7.1. Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt.  
7.2. Kann die Fa.  Business & Future, den Stand anderweitig vergeben, kann sie je nach Situation (bedingt durch die verbleibende Zeit bis zum Messebeginn) auf 50 % der Standmiete verzichten. Auf diesen Verzicht besteht kein Rechtsanspruch von Seiten des Ausstellers.  
7.3. Die in Rechnung gestellte Standgebühr muss vollständig am Tage des Messeaufbaus auf dem Konto der Fa.  Business & Future, gutgeschrieben sein. Es erfolgt ansonsten keine Zulassung zum Messeaufbau. Bei kurzfristiger Anmeldung zur Messe (weniger als sechs Wochen vor der Messe) muss der Aussteller den Nachweis der Banküberweisung bei Messeaufbau führen oder alternativ per Scheck bezahlen.  

8. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände 
 
8.1. Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung der Fa.  Business & Future. Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben. Der Mitaussteller hat keinen Anspruch auf Nennung in der veröffentlichten Ausstellerliste. Es wird eine Mitausstellergebühr von 100,00€ erhoben.    

9. Bewachung  
9.1. Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Der Veranstalter sorgt lediglich außerhalb der Öffnungszeiten der Messe für eine allgemeine Hallenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht.
9.2. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich.

10. Technische Leistungen
10.1. Der Aussteller erhält ca. vier Wochen vor Messebeginn die Technischen Informationen zugeschickt.  
10.2. Aufträge bezüglich Standausstattung werden direkt mit den ausgewiesenen Partnern der Fa.  Business & Future, geschlossen.

11. Versicherung und Haftung
11.1. Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Fachveranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten.
11.2. Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschl. der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen.
11.3. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden.
11.4. Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.
11.5. Der Aussteller stellt dem Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei.
11.6. Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Die Veranstalter können von einem Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und der damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen.
11.7. Sollte die Messe infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben.
11.8. Falls die Fachveranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, ganz abgesagt wird, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden.
11.9. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Für Fahrten in dem Ausstellungsbereich ist unbedingt "SCHRITT-TEMPO" einzuhalten.
11.10. Personen,  die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, ist das Fahren auf dem Gelände untersagt. Die Fahrzeughalter haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedingungen eingehalten werden.
11.11. Fahrer und Fahrzeughalter sind für die Verkehrssicherheit selbst verantwortlich. Für einen ggf. erforderlichen Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Der Veranstalter ist von jedweder Haftung freigestellt. Die Straßenverkehrsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und einzuhalten.
Diese Haftungsbegrenzung bzw. dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

12. Öffentlich - rechtliche Bestimmungen 
Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw.  Anordnungen genauestens zu beachten.    

13. Verjährung – Erfüllungsort – Gerichtsstand  
13.1. Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.  
13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters Lahr.  
13.3. Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).    

14. Sonstiges  
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.      

Lahr, im August 2006

 

Business & Future

Armin Haag

Am Gänsberg 3
D-77933 Lahr-Mietersheim

Tel.   +49 (0) 7821/959381

Fax.  +49 (0) 7821/3149989

Mob. +49 (0) 171/8753720

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